Abzugszähler im Versorgungsgebiet der WVO zur Erfassung von Wassermengen, die über
den Hauptzähler gemessen, aber nicht in den Kanal eingeleitet werden z.B.
Gartenwasserzähler oder Landwirtschaftszähler
• Abzugszähler müssen vom Kunden jährlich abgelesen und der Zählerstand bis zum
Stichtag, den 31. Dezember an den Kundenservice übermittelt werden.
• Nicht abgelesene und gemeldete Zählerstände bis zum Stichtag, den 31. Dezember
werden bei der Jahresabrechnung nicht berücksichtigt und mit einem 0 m³
Wasserverbrauch abgerechnet.
Gartenwasserzähler
• Gartenwasserzähler werden von der WVO ab 2026 nicht mehr angeboten.
• Bestandszähler werden bis zum Eichende von der WVO weitergeführt.
• Der Gartenwasserzähler wird mit Eichende von den Mitarbeitern der WVO kostenfrei
ausgebaut.
Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Gartenwasserzähler von einem
Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) zu beziehen und einbauen zu lassen. Der
Zähler muss in einem frostsicheren Raum fest in die Gartenwasserleitung eingebaut
werden. (Ortsveränderliche Zähler z.B. Zapfhahnzähler sind nicht zulässig)
• Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Zählernummer, Nenndurchfluss, Eichjahr,
Einbaudatum und Ablesestand beim Kundenservice der Gemeindewerke Oberstdorf
(GWO) gemeldet werden.
Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage der GWO.
• Die Zähler müssen alle 6 Jahre (5 Jahre für Warmwasserzähler) getauscht werden.
Auch diese Daten müssen an die GWO übermittelt werden.
Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage der GWO.
Stallwasserzähler
• Alle Stallwasserzähler, die als Leihzähler von der WVO eingebaut wurden, werden ab
2026 auf digitale Zähler umgerüstet.
• Der Kunde hat auch die Möglichkeit sich über ein VIU einen Zähler zu beschaffen und
von ihm einbauen zu lassen. Der Zähler muss in einem frostsicheren Raum fest
eingebaut werden. (Ortsveränderliche Zähler z.B. Zapfhahnzähler sind nicht zulässig)
• Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Zählernummer, Nenndurchfluss, Eichjahr,
Einbaudatum und Ablesestand beim Kundenservice der Gemeindewerke Oberstdorf
(GWO) gemeldet werden.
Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage der GWO.
• Die Zähler müssen alle 6 Jahre (5 Jahre für Warmwasserzähler) getauscht werden.
Auch diese Daten müssen an die GWO übermittelt werden.
Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage der GWO.
Abwasserzähler zur Erfassung der Wassermengen, die in den Kanal eingeleitet werden
ohne Abrechnung der Wasserlieferung (Eigenwasserversorger)
• Abwasserzähler müssen vom Kunden jährlich abgelesen und der Zählerstand bis zum
Stichtag, den 31. Dezember an den Kundenservice übermittelt werden.
• Nicht abgelesene und gemeldete Zählerstände bis zum Stichtag, den 31. Dezember
werden bei der Jahresabrechnung geschätzt.
• Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Abwasserzähler von einem
Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) zu beziehen und einbauen zu lassen. Der
Zähler muss in einem frostsicheren Raum fest in die Hausanschlussleitung eingebaut
werden. (Ortsveränderliche Zähler z.B. Zapfhahnzähler sind nicht zulässig)
• Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Zählernummer, Nenndurchfluss, Eichjahr,
Einbaudatum und Ablesestand beim Kundenservice der Gemeindewerke Oberstdorf
(GWO), gemeldet werden.
Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage der GWO.
• Die Zähler müssen alle 6 Jahre (5 Jahre für Warmwasserzähler) getauscht werden.
Auch diese Daten müssen an die GWO übermittelt werden.
Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage der GWO.
• Seitens der WVO ist es möglich, einen Abwasserzähler auf Leihbasis zu erhalten.
Hierfür wird eine monatliche Zählergebühr berechnet. Diese beinhaltet den
turnusmäßigen Zählerwechsel inkl. der Weiterleitung aller notwendigen Daten an die
Verbrauchsabrechnung der GWO. Die jährliche Ablesung erfolgt durch den Kunden.
• Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten können die Zähler als analoge bzw.
digitale Zähler angeboten werden.
• Zudem besteht auch die Möglichkeit, die Zähler über die WVO zu beschaffen und
einbauen zu lassen. Grundvoraussetzung ist ein funktionstüchtiger
Wasserzählerbügel. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.