ENTLASTUNG FÜR WÄRMEPUMPEN MIT SEPARATEM ZÄHLER NACH § 22 EnFG

der Gesetzgeber hat mit § 22 des EnFG eine gezielte Entlastung für elektrische Wärmepumpen geschaffen. Ziel der Regelung ist es, den Einsatz klimafreund-licher Heiztechnologien zu fördern und die Elektrifizierung des Wärmemarktes voranzubringen.

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Kunden, die eine elektrische Wärmepumpe mit einem separaten Zähler betreiben, können von einer Umlagenreduzierung profitieren und ihre Stromkosten dadurch senken. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die notwendigen Angaben fristgerecht über-mittelt werden.

FOLGENDE UMLAGEN REDUZIEREN SICH AUF 0,00 ct/kWh RÜCKWIRKEND AB 01.01.2025

KWKG-Umlage aktuell 0,446 ct/kWh (Bsp. jährlicher Verbrauch 5.000 kWh → Einsparung 22,30 € pro Jahr)
Offshore-Netzumlage aktuell 0,941 ct/kWh (Bsp. jährlicher Verbrauch 5.000 kWh → Einsparung 47,05 € pro Jahr)

VORAUSSETZUNG FÜR DIE UMLAGENREDUZIERUNG

Sie sind Betreiber einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe mit separatem Zählpunkt
Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten (nach § 22 Nr. 2 EnFG)
Gegen Sie bestehen keine Rückforderungsansprüche nach Europäischen Kommissionbeschluss

ANTRAG AUF REDUZIERUNG DER UMLAGEN – SIE SIND GEFRAGT
Beantragen Sie die Umlagenreduzierung bis zum 18.03.2026
Durch Rücksendung des unterschriebenen Formulars anbei
postalisch, oder per Mail an uns zurück.
service@gemeindewerke-oberstdorf.de

Die EVO muss diese Informationen bis zum 31.03.2026 Ihrem zuständigen Netzbetreiber melden. Dieser prüft die geforderten Voraussetzungen zur finalen Genehmigung.

ZÄHLERSTANDS-SELBSTABLESUNG ZUM 31.12.

Sie sind Sie gesetzlich verpflichtet, uns Ihren Zählerstand zum 31.12. mitzuteilen. Die Meldung der Zählerstände erfolgt wie gehabt per Mail an die service@gemeindewerke-oberstdorf.de oder über den Link auf unserer Website.
Für Fragen stehen wir Ihnen von gerne telefonisch Montags bis Freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und Montags bis Donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Servicenummer 08322/ 911-100 zur Verfügung.

20260226 EVO Rückmeldung Antrag § 22 EnFG
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