
EVO-Ladestation für Oberstdorf: Bundesweites Förderprogramm für GEWERBLICHE Betriebe
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ wurde heute veröffentlicht. Damit ergänzt das BMVI die Elektromobilitätsförderung um einen wichtigen Baustein.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.
Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 € pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert.
Hersteller von Ladevorrichtungen können die Förderfähigkeit ihrer Produkte überprüfen lassen. Sofern alle technischen Anforderungen erfüllt sind, werden die Produkte in die Liste der förderfähigen Ladevorrichtungen aufgenommen.
Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Zum Antrag auf das Förderprogramm geht es hier
EVO-Ladestation für Oberstdorf: Bayerisches Förderprogramm für nicht öffentlich genutzte Ladepunkte
Die Elektromobilität wird weiter gefördert, dem Ausbau der Lade-Infrastruktur gilt hier die größte Beachtung. Im Rahmen des Förderprogramms „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ liegt die Projektträgerschaft bei der Bayern Innovativ GmbH.
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlichen, stationären Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Bayern. Hierfür stellt der Freistaat eine Fördersumme von rund 3 Mio. Euro zur Verfügung. (Die Förderung gilt nicht für E-Ladepunkte, die rein privat genutzt werden)
Gegenstand der Förderung ist die Errichtung von stationären Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Bayern inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses.
Es werden ausschließlich nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte gefördert. Ein Ladepunkt wird dann als nicht öffentlich zugänglich definiert, wenn nur Personen den Ladepunkt nutzen dürfen, die dem Fördermittelempfänger namentlich bekannt sein müssen, z.B. Hotelgäste. Die nicht öffentliche Zugänglichkeit orientiert sich dabei an der Ladesäulenverordnung (LSV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Das Förderprogramm umfasst vier Fördergegenstände:
1. Laden an touristischen Betrieben
Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an touristischen Betrieben in Bayern (Normal- und Schnellladepunkte förderfähig)
2. Kommunales Laden
Nicht gewerblich tätige Kommunen in Bayern können bis maximal neun Ladepunkte beantragen (Normal- und Schnellladepunkte förderfähig)
3. Flottenladen („Mischflottensatz“)
Ladepunkte für unterschiedliche Ladebedarfe bei Flotten (mindestens ein Schnellladepunkt)
4. Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause
Ladepunkte für die Dienstfahrzeuge von Mitarbeitenden zu Hause
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer pauschalen Obergrenze als zweckgebundene Zuwendung gem. einzureichendem Verwendungsnachweis nach der Inbetriebnahme der Ladepunkte. Detaillierte Informationen finden Sie hier
Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge werden mit maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert. Die maximale Anzahl liegt bei jeweils zehn Ladepunkten pro Ladeort, außer bei kommunalem Laden. Hier liegt die maximale Anzahl über alle Ladeorte hinweg bei maximal neun Ladepunkten. Die maximale Fördersumme liegt bei bis zu 90% der förderfähigen Kosten.
Anträge können seit dem 13.06.2022 über das Förderportal der Bayern Innovativ GmbH gestellt werden. Zum Antrag auf das Förderprogramm geht es hier